Verkehrsrecht

Die häufigste Ursache, mit einem Schaden konfrontiert zu werden, ist sicherlich der Verkehrsunfall. Ob als Fahr- zeuglenker, Autoinsasse, Radfahrer, Fußgänger oder Bahnfahrer, recht häufig kommt es zum unerfreulichen Schadensereignis. Wird durch ein solches das Fahrzeug oder sonstiges Eigentum beschädigt, vielleicht sogar der Körper verletzt, ergibt sich hieraus eine Vielzahl von Fragen.

Die richtigen Maßnahmen sind frühzeitig zu ergreifen, ebenso frühzeitig die richtigen Stellen (Haftpflichtversicherer, Ärzte, Gutachter, Leasinggeber, Polizei) zu kontaktieren. Die Koordination dieser ersten Schritte sollte in einer solchen Situation jedenfalls in die Hände eines Rechtsanwalts gelegt werden. Da von Schadensversicherern naturgemäß kein Interesse an einer großzügigen und schnellen Regulierung erwartet werden kann, ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes, sämtliche Möglichkeiten eines Ersatzes aufgetretenen Schadens aufzuzeigen und Schaden- ersatzforderungen beizutreiben. Die korrekte Berechnung des Fahrzeugschadens, des Nutzungsausfalls oder entgangener Einkünfte im Falle einer Verletzung gehört hierzu ebenso wie die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes oder die Erstattung von Behandlungskosten sowie anderweitiger Aufwendungen, die mit dem Unfallereignis in Verbindung stehen. 

Auch außerhalb des Straßenverkehrs kann es zu Verletzungen von Körper und Eigentum kommen. Gezielte oder fahrlässig herbeigeführte Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen ziehen regelmäßig Ersatzansprüche nach sich, ebenso die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (vereiste oder schadhafte Gehwege, unsichere Treppen, Ausrutschobst auf dem Boden des Supermarktes, Stolperfallen aller Art) und Persönlichkeitsverletzungen durch missbräuchliche Verwendung persönlicher Bilder.

Da der Geschädigte sich auf ein berechtigtes Interesse berufen kann, sich bei der Schadensregulierung rechts- anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, ist es regelmäßig der Schädiger, der den Rechtsanwalt zu vergüten hat. Leichtsinnig ist es deshalb, die Möglichkeit rechtsanwaltlicher Unterstützung ungenutzt zu lassen.