Mietrecht
Anlässe, sich mit dem Mieter oder Vermieter zu streiten, gibt es immer wieder. Häufig sind sämtliche Bemühungen um ein gedeihliches Mietverhältnis vergeblich und es kommt zur streitigen Auseinandersetzung. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietparteien erst einmal gründlich gestört, ist es oftmals schwer, aufgerissene Gräben mit juristischer Hilfe zu überbrücken.
Um solchen Streitigkeiten, die nicht selten auf Missverständnissen beruhen, vorzubeugen, beraten wir gerne frühzeitig über die Rechte und Pflichten, die sich aus dem konkreten Vertragsverhältnis ergeben und zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wesentliche Mieter- und Vermieterrechte ergeben sich häufig nicht aus dem Gesetz sondern aus der Rechtsprechung, die sich immer wieder aufs neue gesellschaftlichen Entwicklungen, dem Wohnungsmarkt oder Mietgewohnheiten anpasst. Literatur und Ratgeber zum Mietrecht können deshalb recht bald veraltet sein oder nur eine grobe Orientierung bieten.
Wir beraten Mieter und Vermieter zu Miete und Kaution, Mieterhöhungen, Mietminderung, Instand- haltung/Instandsetzung/Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Vermieterpfandrecht, Vertragsbeendigung, Kündi- gungsschutz und Vertragsabwicklung. Zudem bieten wir die individuelle Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Interessen im Mietprozess und in der Zwangsvollstreckung an.