Bau- und Architektenrecht

Hausbau / Hauskauf ohne Probleme?

Ein solcher stellt wohl eher die Ausnahme, als die Regel dar.
Es gibt praktisch kaum ein Bauvorhaben, das ohne Störungen abläuft und auch der Hauskauf kann Rechts- streitigkeiten nach sich ziehen. Eine der Schwierigkeiten liegt darin begründet, dass der Hausbau so vieler Bau beteiligter bedarf: dem Architekten, der Gemeinde, den Bauhandwerkern, Energieversorgern usw., verbunden mit ganz speziellen Rechtsnormen, die nur das Baurecht kennt, wie etwa die VOB, die HOAI, das BauGB, um nur einige Beispiele zu nennen.

Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel und die Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel wollen beantwortet sein. Bei Unstimmigkeiten muss nicht gleich geklagt werden, es gibt hier die Möglichkeit der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens bzw. einer Mediation.

In jedem Fall ist es für den Bauherrn ratsam, schnell zu reagieren, wenn das Bauvorhaben nicht so voran geht, wie gewünscht. Die richtige Vorgehensweise gegenüber Handwerkern oder Architekten bedarf dann einer kompetenten rechtlichen Begleitung, um einerseits den Bau umgehend fertig zu bekommen, und zugleich seine (Rechts-) Position abzusichern.

Der Bauhandwerker selbst hat oft mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden zu kämpfen, bei denen es sich um den privaten Bauherrn handeln kann, oder auch um gewerbliche Auftraggeber, wie Wohnungsbaugesellschaften oder Generalunternehmer. Oft hat der Bauhandwerker mit dem Problem zu kämpfen, dass für kleine oder kleinste Restmängel am von ihm ausgeführten Werk von der Kundschaft Unsummen abgezogen werden, oder gar die Abnahme des Werkes insgesamt verweigert wird.

Geht es um Fragen des öffentlichen Baurechts, also etwa die Erteilung der Baugenehmigung, Abwehr von uner- wünschten nachbarlichen Baumaßnahmen, Fragen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an uns wenden.