Maklerrecht
Der Makler wird als einer der "Lieblinge" des Juristen im Wirtschaftsleben bezeichnet, denn seine Aktivitäten bieten sich ganz offensichtlich für Beanstandungen gar vielerlei Art an.
Praktisch immer geht es um den Provisionsanspruch des Maklers, schon angefangen damit, ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist, wenn ja mit welchem Inhalt usw. Dann geht es darum, für wen der Makler überhaupt tätig war oder tätig werden durfte (Käufer und oder Verkäufer).
Häufige Fragestellungen richten sich auch um die Pflichten des Maklers, bzw. um vertragliche Ausgestaltung von Maklerverträgen, bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Letztendlich geht es für Makler und Kunden dann in letzter Konsequenz darum, ob Provisionsansprüche gerichtlich durchgesetzt, bzw. auf Seiten der Kunden mit hinreichenden Erfolgsaussichten abgelehnt werden können.